Gebühren
Allgemein:
Der Rentenberater ist verpflichtet, die anfallenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG abzurechnen.
Gebührenhöhe:
Die Gebühren richten sich zum einen nach den fest vorgegebenen Werten aus dem RVG und/oder werden nach dem jeweiligen Aufwand ermittelt. Der Beratungs- und Tätigkeitsaufwand wird individuell mit dem Mandanten im Vorfeld festgelegt.
Prozesskostenhilfe:
Für die Inanspruchnahme der Tätigkeiten eines Rentenberaters kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die sich daraus ergebenden finanziellen Unterstützungen, werden je nach Einzelfall besprochen.
Steuerliche Behandlung:
Die gezahlten Rechtsberatungskosten bzw. angefallenen Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.